Kostenübernahme LUKN
Neu ab dem 01.07.2019: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dür Ersthelfer in Kitas freier Träger werden über die LUKN abgerechnet
Wichtige Info für Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen für Kinder
Ab dem 01.Juli 2019 werden die Aus-und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer in Kindertagesstätten freier Träger über die LUKN abgerechnet. (bisher BGW – Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege).
Ab sofort ist ein Antrag auf Kostenübernahme – pro Einrichtung ein Antrag – bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der LUKN zu stellen (Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen Ihrer Einrichtung). Ferner werden nun Ausbildungen und Fortbildungen für die Kindertagesstätten übernommen. Der Antrag hat eine Gültigkeit für 1 Jahr ab Antragsstellung, die Genehmigung muss entsprechend pro Lehrgang ausgedruckt und vorgelegt werden, bis die beantragte Teilnehmerzahl erreicht ist. Neue Mitarbeiter müssen entsprechend neu beantragt werden.
Der Antrag auf Kostenaufnahme durch die LUKN befindet sich im Anhang.
Diese Kostenübernahme muss uns am Lehrgangstag vorliegen, damit wir entsprechend über die LUKN abrechnen können.
Bitte beachten: Ab dem 01.10.2019 sind vorliegende Kostenübernahmen der BGW gegenstandlos!