Änderung des Normentwurfs für KFZ-Verbandskästen seit dem 1. Februar 2022
Nach DIN 13164 (für KFZ-Verbandkasten/Verbandkasten B)
Die Art und Menge des zukünftigen Inhaltes wurden laut der zuständigen Stelle neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.
Folgende Artikel wurden neu aufgenommen:
- Gesichtsmasken Typ | DIN EN 14683
Folgende Artikel wurden gestrichen und somit deren Inhalt reduziert:
- Dreieckstuch DIN 13168 D
- Verbandstuch DIN 13152 BR, zukünftig muss nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandskasten enthalten sein
Betriebs-Verbandkasten: Neue Norm seit dem 1. November 2021
Die Vorgaben für kleine und große Betriebsverbandkästen (DIN13157/DIN 13169) haben sich geändert. Zukünftig enthalten beide Füllungen noch mehr Verbandmittel für die kleinen Verletzungen am Arbeitsplatz.
Folgende Artikel wurden in den kleinen Kasten (DIN 13157) neu aufgenommen:
- 2 Gesichtsmasken Typ | DIN EN 14683
- 4 Feuchttücher
- Aufstockung des Pflaster Set´s
- Wundschnellverbände 12 Streifen à 10 x 6 cm
Folgende Artikel wurden in den großen Kasten (DIN 13169) neu aufgenommen:
- 4 Gesichtsmasken Typ | DIN EN 14683
- 8 Feuchttücher
- Aufstockung des Pflaster Set´s
- Wundschnellverbände 12 Streifen à 10 x 6 cm
Hier besteht Handlungsbedarf!
Es drohen Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitstrafen! Beim TÜV droht eine Nachprüfung!