AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Ausbildungseinrichtung für Erste-Hilfe des DRK Kreisverbandes Gifhorn e.V.

Durch Anmeldung an einem Seminar von der Ausbildungseinrichtung Erste-Hilfe des DRK Kreisverbandes Gifhorn e.V. erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen der Ausbildungseinrichtung für Erste-Hilfe des DRK Kreisverbandes Gifhorn e.V., für alle Kursformate die durch das DRK Gifhorn durchgeführt werden – gelten ausschließlich.
  2. Die Seminarangebote des DRK KV Gifhorn basieren auf der aktuellen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK Landesverband Niedersachsen e.V., sowie den Vorgaben und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der Berufsgenossenschaft (QSEH).
  3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahme¬bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.
  4. Ausbilder, Dozenten oder Referenten des DRK KV Gifhorn sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenanreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Allgemeinen Teilnahmebedingungen hinausgehen.

 § 2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses

  1. Die Seminare des DRK KV Gifhorn werden sowohl als öffentliche als auch geschlossene Seminare angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene bzw. Inhouseseminare beträgt 12 Teilnehmer. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung des Differenzbetrages eine Veranstaltung zu buchen.
  2. Der Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Seminar¬beschreibungen. Alle Seminarangebote liegen im Kreisverband aus und können über folgenden Link abgerufen werden: www.erste-hilfe-gifhorn.de/angebote/. Individuelle Seminare werden auf Anfrage und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt (ggf. ohne entsprechende Anerkennung der QSEH).
  3. Anmeldungen zu Veranstaltungen des DRK KV Gifhorn sind in Textform per Brief, E-Mail bzw. Fax oder telefonisch vorzunehmen. Eine Anmeldebestätigung durch den DRK KV Gifhorn bzw. dessen bevollmächtigte Mitarbeiter erfolgt auf entsprechend gleichem Weg. Bei Überbuchung eines Seminares werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt; für nicht berücksichtigte Anmeldungen wird ein Ersatztermin angeboten. Onlineanmeldungen sind aktuell für folgende Kurse möglich: Erste Hilfe Ausbildung (Führerschein, Übungsleiter, Feuerwehren), Erste Hilfe am Kind.
  4. Anmeldungen zu den Seminaren müssen folgende Angaben erhalten: Name, Anschrift, Telefonnummer sowie ggf. E-Mailadresse der Teilnehmer. Für die Richtigkeit der Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Der DRK KV Gifhorn haftet nicht, wenn der Teilnehmer keine korrekten Daten übermittelt hat und dadurch auf den Teilnahmebestätigungen falsche Angaben verzeichnet werden  bzw. die Teilnahmebestätigung nicht zugesendet werden kann.
  5. Die Anmeldung gilt als angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald der DRK KV Gifhorn eine telefonische/mündliche  Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung erteilt. Bei externen Seminaren erfolgt dies in Textform.
  6. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort oder nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnehmerplatzes innerhalb der Höchsteilnehmerzahl und der Zahlung der Gebühr steht.
  7. Die Teilnehmergebühr umfasst die Teilnahme an der mit dem DRK KV Gifhorn vereinbarten Veranstaltung, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen sind entsprechend gesondert zu vereinbaren.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnahmegebühr der zentralen/dezentralen Seminare ist spätestens nach Abschluss der Veranstaltung zu entrichten. Wenn vor Ort keine Teilnahmegebühr entrichtet wird, behält sich der DRK KV Gifhorn das Recht vor, keine Teilnahmebestätigung auszuhändigen bzw. zu versenden.
  2. Teilnahmegebühren, welche durch Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften übernommen werden, werden direkt durch den DRK KV Gifhorn mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Voraussetzung dafür ist ein entsprechend ausgefülltes Formular (BG Abrechnung) welches bei Vertragsabschluss ausgehändigt/verschickt wird. Bei folgenden Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende Kostenübernahmezusage vorliegen: Gemeindeunfallversicherung (GUV), Landesunfallkasse (LUK), Unfallkasse des Bundes (UKB), BG für den Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
  3. Sollte bei Seminarbeginn kein entsprechend den Vorgaben OSEH ausgefülltes BG-Formular (inkl. evtl. Zusatzunterlagen GUV, LUK, UK-Bund etc.) vorliegen, wird der Teilnahmebeitrag dem Arbeitgeber des Teilnehmers in Rechnung gestellt.


§ 4 Beendigung, Kündigung und Rücktritt des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis mit dem DRK KV Gifhorn endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem DRK KV Gifhorn schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
  3. Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt vom vereinbarten Vertrag kostenfrei. Danach entstehen Ausfallkosten in Höhe der Teilnahmegebühr.
  4. Sind bei Seminaren, die komplett durch eine Firma gebucht werden (Mindestteilnehmerzahl:12), weniger Teilnehmer anwesend als angemeldet, trägt der Auftraggeber die volle Gebühr für die fehlenden Teilnehmer.
  5. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist berechtigt, dem DRK KV Gifhorn einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

§ 5 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen

  1. Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich des vereinbarten Termins, Ortes oder Referenten der Veranstaltung behält sich der DRK KV Gifhorn ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhaltes stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
  2. Der DRK KV Gifhorn ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankungen des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer), Seminare auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Der DRK KV Gifhorn verpflichtet sich, den Teilnehmer/Auftraggeber hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 6 Verhaltenskodex für Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem vom DRK KV Gifhorn bestimmten Zeitpunkt. Erscheint der Teilnehmer später als eine halbe Stunde nach Veranstaltungsbeginn oder nach den Pausen, kann der DRK KV Gifhorn auf Grund des hohen Qualitätsstandards in allen angebotenen Seminaren die Ausstellung einer Teilnahme¬bestätigung verweigern, die Fälligkeit der Seminargebühr bleibt hiervon unberührt.
  2. Vor Ausgabe der Teilnahmebestätigung kann der Mitarbeiter/Ausbilder/Referent den Teilnehmer auffordern sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.
  3. Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet sich während des Seminars so zu verhalten, dass andere Seminarteilnehmer durch sein Verhalten weder gestört noch gefährdet werden. Der DRK KV Gifhorn behält es sich grundsätzlich vor, die Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Seminarerfolg gefährden, die Fälligkeit der Seminargebühr bleibt hiervon unberührt. Der DRK KV Gifhorn behält sich hieraus entstehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
  4. Ist der DRK KV Gifhorn gehalten, Strafen, Bußen zu zahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, die daraus resultieren, dass der Teilnehmer die geltenden Vorschriften nicht befolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die vom DRK KV Gifhorn gezahlten Beträge sowie aufgewendeten Auslagen zu erstatten.

§ 7 Urheberrecht

  1. Die vom DRK KV Gifhorn herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen, unabhängig vom verwendeten Medium, stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
  2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung vom DRK KV Gifhorn vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben werden. Der DRK KV Gifhorn behält sich insoweit alle Rechte vor.

§ 8 Haftung

  1. Der Kreisverband schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um vom Kreisverband , einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Kreisverbandes verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände oder die Garderobe der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers erstreckt sich die Haftung auch auf fahrlässige Pflichtverletzung.
  3. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Seminars die ihm angebotenen Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände schuldhaft, so hat er für den Schaden aufzukommen.

§ 9 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen dem DRK KV Gifhorn und dem Teilnehmer/ Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer / Auftraggeber nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des DRK KV Gifhorn. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz des DRK KV Gifhorn als vereinbart.
  4. Der DRK Kreisverband/Die DRK Service- und Pflegeteam Gifhorn gGmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.


Gifhorn, 25.10.2017